Die Gerichtsmedizin beschäftigt sich mit Fragen, die sich in der zivil- und strafrechtlichen Praxis ergeben und nur mittels ärztlicher Kenntnisse beantwortet werden können.
Forensische Medizin
Im antiken Rom wurden Gerichtsverfahren samt Untersuchungen, Urteilsverkündungen und Strafvollzug auf dem Forum, dem Zentrum der römischen Welt, abgehalten – kurz „auf dem Forum wurde Recht gesprochen“. Daraus abgeleitet entstand der Begriff der „Forensischen Medizin“ (vom lateinischen „forensis“ – „zum Forum gehörend“) als Synonym der Gerichtsmedizin.
1 nach § 1 Krankenanstaltengesetz
2 Landesrecht: z.B. in Wien § 4 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz
3 § 25 Krankenanstaltengesetz
1 nach §1 Krankenanstaltengesetz
2 in Wien die MA 15 (Gesundheitsamt)
in den Bundesländern die Bezirkshauptmannschaft
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