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Die Gerichtsmedizin

Die Gerichtsmedizin beschäftigt sich mit Fragen, die sich in der zivil- und strafrechtlichen Praxis ergeben und nur mittels ärztlicher Kenntnisse beantwortet werden können.

Forensische Medizin
Im antiken Rom wurden Gerichtsverfahren samt Untersuchungen, Urteilsverkündungen und Strafvollzug auf dem Forum, dem Zentrum der römischen Welt, abgehalten – kurz „auf dem Forum wurde Recht gesprochen“. Daraus abgeleitet entstand der Begriff der „Forensischen Medizin“ (vom lateinischen „forensis“ – „zum Forum gehörend“) als Synonym der Gerichtsmedizin.

1 nach §1  Krankenanstaltengesetz
2 in Wien die MA 15 (Gesundheitsamt)
  in den Bundesländern die Bezirkshauptmannschaft

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die notwendigen Schritte nach Eintritt eines Sterbefalls erhalten Sie bei folgenden Stellen:

Zentrale Auskunft der Stadt Wien
T: +43 (0)1 4000-1000

MA 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien | Zentrale Totenbeschau
T: +43 (0)1 4000-87890

Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)

Einzugsgebiete

Als unabhängige Instanz ist es die Aufgabe der Gerichtsmedizin, Zusammenhänge zwischen medizinischen Sachverhalten und rechtlichen Fragestellungen herzustellen und damit die Ermittlungen bei Straftaten entscheidend zu unterstützen.

Von wesentlicher Bedeutung ist die Tätigkeit als allgemein beeidete:r und zertifizierte:r Sachverständige:r im Auftrag der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.

In Österreich gibt es vier Institute für Gerichtsmedizin.

Totenbeschau

Die Totenbeschau dient der Feststellung des eingetretenen Todes sowie der Art und Ursache des Todes. Außerdem muss mittels der Totenbeschau festgestellt werden, ob bei ungeklärter Todesart oder Todesursache Umstände vorliegen, welche die Einleitung eines Obduktionsverfahrens notwendig machen.

Feststellung des Todes

Der Tod ist das irreversible Erlöschen sämtlicher Lebensfunktionen, das Ende des Lebens. Er wird durch den Prozess des Sterbens, gekennzeichnet durch das Ausfallen der lebenswichtigen Körperfunktionen, eingeleitet.

Obduktion

Eine Leichenöffnung oder auch Obduktion (vom lateinischen „obducere“ – „verhüllen, bedecken“) bzw. Sektion (vom lateinischen „secare“ – „schneiden“) bzw. Autopsie (vom griechischen „autopsia“ – „sehen mit eigenen Augen“) dient der Feststellung der Todesursache.

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Medizinische Universität Wien

Zentrum für Gerichtsmedizin

Sensengasse 2
1090 Wien, Österreich

T: +43 (0)1 40160-35602
F: +43 (0)1 40160-935603
E-Mail: gerichtsmedizin@meduniwien.ac.at