Gerichtsmedizin ist angewandte Medizin, die dem Recht und der Wahrheitsfindung dient. Gerichtsmedizin ist keine kurative Disziplin. Gerichtsmedizin ist eine Spezialwissenschaft mit einem weiten Aufgabenspektrum – sie ist eine Fusion von medizinischem und naturwissenschaftlichem sowie juridischem Wissen.
Als unabhängige Instanz ist es die Aufgabe der Gerichtsmedizin, Zusammenhänge zwischen medizinischen Sachverhalten und rechtlichen Fragestellungen herzustellen und damit die Ermittlungen bei Straftaten entscheidend zu unterstützen.
Von wesentlicher Bedeutung ist die Tätigkeit als allgemein beeidete:r und zertifizierte:r Sachverständige:r im Auftrag der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
In Österreich gibt es vier Institute für Gerichtsmedizin: Wien, Salzburg – Linz, Graz und Innsbruck, deren Einzugsgebiete in folgender Grafik dargestellt sind: